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Behindertenhilfe

Individuelle Schwerbehindertenassistenz

Diese intensive Dienstleistung deckt den individuellen Hilfebedarf schwer körperbehinderter Menschen ab und ermöglicht als Grundbaustein einen großen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben.

Die Assistenzkräfte übernehmen alles, was der Betroffene aufgrund der Körperbehinderung selbst nicht tun kann.

Die Leistung findet dort statt, wo sie benötigt wir: nämlich bei Ihnen, nahezu egal, wo Sie sich aufhalten. Die persönlichen Assistenzkräfte in diesem Bereich übernehmen alles, was Sie aufgrund Ihrer Körperbehinderung und motorischen Einschränkungen selbst nicht tun können. Sie helfen bei der Pflege ebenso wie bei kleinen Handreichungen, unterstützen Sie im Haushalt und begleiten Sie zu Veranstaltungen. Das kann an wenigen Stunden am Tag bis "rund um die Uhr" sein. Ihr Bedarf ist der Maßstab dafür und ermöglicht Ihnen das selbstbestimmte Leben mit individueller Hilfe.

Die Individuelle Schwerbehindertenassistenz (ISA oder ISB) hat in Deutschland eine lange und entwicklungsreiche Geschichte. Beginnend mit den Zivis wurde ein Modell auf den Weg gebracht, daß noch heute vor allem eines ermöglicht: Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit einer Behinderung

So verstehen auch wir unser Angebot in diesem Bereich, als ein Unterstützungsangebot unabhängig von Zeit und Ort. Sie bestimmen Ihren Alltag selbst und werden nicht von Anderen bestimmt. Sie führen ein Leben in der eigenen Wohnung, gestalten Ihren Alltag nach Ihren Wünschen selbst, sind unterwegs und müssen sich nicht nach Zeitvorgaben anderer richten.

Raus aus dem Heim

"Raus aus dem Heim" war lange Zeit eine heftig diskutierte Initiative, die bis heute nichts an Aktualität verloren hat. Im Gegenteil. Die Unterstützung durch die Individuelle Schwerbehindertenassistenz, eventuell begleitet durch das Ambulant betreute Wohnen und andere Hilfen, kann nicht nur eine stationäre Unterbringung verhindern, sondern auch einen Auszug aus dem Heim für jene Menschen ermöglichen, die schon lange Jahre stationär versorgt werden. Der Gesetzgeber hat daher auch den Grundsatz "ambulant vor stationär" in die Leistungsgesetze geschrieben. Daran halten wir uns und bieten ausschließlich ambulante Hilfsangebote in der ASB-Behindertenhilfe an.